Anmeldung eines kurzfristigen Minijobs
Als Arbeitgeber ist es Ihre Aufgabe, Ihren Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen. Stellen Sie dabei fest, dass es sich um einen 450-Euro- oder kurzfristigen Minijob handelt, müssen Sie Ihren Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden.