Existenzgründung – selbstständiger Physiotherapeut
Physiotherapiepraxis oder mobiler selbstständiger Physiotherapeut?
Auf der Internetplattform von Selbststaendig.de findst Du sehr hilfreiche Informationen zum Thema Existenzgründung. Hierzu ein Auszug: “
- Grundvoraussetzung zur Berufsausübung ist eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Physiotherapeuten
- strategische Option: eigene Praxis (Kassenzulassung) vs. mobile Dienstleistungen
- wer eine Physiotherapie Praxis eröffnen will, muss zahlreiche Auflagen bezüglich der Raumgröße beachten
- grundsätzlich dürfen Behandlungen nur auf ärztliche Anweisung durchgeführt werden (für Patienten ohne Beschwerden kommt ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Betracht)
- Physiotherapeuten können unter Beachtung der Vorgaben als Freiberufler arbeiten
- eine Gewerbepflicht entsteht, wenn nicht apothekenpflichtige Salben o.ä. verkauft werden
- Heildienstleistungen und von der Krankenkasse anerkannte Heilmittel sind von der Umsatzsteuer befreit (nicht aber alternative Heilmittel, die gewerblich auf eigene Rechnung verkauft werden)
- Marketing mit Grenzen: für die Werbung in eigener Sache sind enge Grenzen und strenge Regeln zu beachten (hohe Bußgelder drohen)
- ein guter Standort ist eine Grundvoraussetzung für viel ‚Laufkundschaft‘
“
Text-Quelle + Autor: Selbststaendig.de – Die Seite für Selbstständige und Gründer – URL: https://www.selbststaendig.de/geschaeftsideen/selbststaendig-machen-physiotherapeut
Unter folgendem Link gelangst Du zum Originalbeitrag und erhältst weitere Informationen: Selbstständig machen als Physiotherapeut
(Stand:28.06.18)
Hier muss/sollte ich mich als selbstständiger Physiotherapeut anmelden
Auf der Internetplattform des Deutschen Verband für Physiotherapie finden Sie u.a. sehr hilfreiche Informationen zum Thema Zulassungskriterien. Diese sind u.a.:
- Berufshaftpflichtversicherung (Ein Muss für Praxisinhaber+mobile Physiotherapeuten)
- Prüfung der Kassenzulassung durch den GKV-Spitzenverband (Ein Muss für Praxisinhaber)
- Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Ein Muss für Praxisinhaber+mobile Physiotherapeuten)
- Rentenversicherung (Ein Muss für Praxisinhaber und mobile Physiotherapeuten, sofern Sie keine Angestellten beschäftigen)
- Finanzamt (Ein Muss für Praxisinhaber und mobile Physiotherapeuten, Sie brauchen eine Steuernummer)
- Gesundheitsamt (Ein Muss für Praxisinhaber und mobile Physiotherapeuten)
- Physiotherapie-Verbandsmitglied (kein Muss für Praxisinhaber und mobile Physiotherapeuten, aber sehr sinnvoll – Hilfe im Bürokratiedschungel)
- Gewerbeamt (Nein, außer Sie verkaufen zusätzlich z.B. Salben, Nahrungsergänzungsmittel, usw.)
- GEZ (Muss für Praxisinhaber)
Text-Quelle: Deutscher Verband für Physiotherapie, – hier erhalten Sie nähere Informationen
Link: Zulassungskriterien Physiotherapiepraxis
(Stand:28.06.18)
Link: GKV Spitzenverband – hier erhalten Sie weitere Informationen: Zulassungskriterien Krankenkassenzulassung
(Stand:28.06.18)