Existenzgründung – selbstständiger Physiotherapeut

Physiotherapiepraxis oder mobiler selbstständiger Physiotherapeut?

Auf der Internetplattform von Selbststaendig.de findst Du sehr hilfreiche Informationen zum Thema Existenzgründung. Hierzu ein Auszug: “

  • Grundvoraussetzung zur Berufsausübung ist eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Physiotherapeuten
  • strategische Option: eigene Praxis (Kassenzulassung) vs. mobile Dienstleistungen
  • wer eine Physiotherapie Praxis eröffnen will, muss zahlreiche Auflagen bezüglich der Raumgröße beachten
  • grundsätzlich dürfen Behandlungen nur auf ärztliche Anweisung durchgeführt werden (für Patienten ohne Beschwerden kommt ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Betracht)
  • Physiotherapeuten können unter Beachtung der Vorgaben als Freiberufler arbeiten
  • eine Gewerbepflicht entsteht, wenn nicht apothekenpflichtige Salben o.ä. verkauft werden
  • Heildienstleistungen und von der Krankenkasse anerkannte Heilmittel sind von der Umsatzsteuer befreit (nicht aber alternative Heilmittel, die gewerblich auf eigene Rechnung verkauft werden)
  • Marketing mit Grenzen: für die Werbung in eigener Sache sind enge Grenzen und strenge Regeln zu beachten (hohe Bußgelder drohen)
  • ein guter Standort ist eine Grundvoraussetzung für viel ‚Laufkundschaft‘

Text-Quelle + Autor: Selbststaendig.de – Die Seite für Selbstständige und Gründer – URL: https://www.selbststaendig.de/geschaeftsideen/selbststaendig-machen-physiotherapeut
Unter folgendem Link gelangst Du zum Originalbeitrag und erhältst weitere Informationen: Selbstständig machen als Physiotherapeut
(Stand:28.06.18)

Hier muss/sollte ich mich als selbstständiger Physiotherapeut anmelden

Auf der Internetplattform des Deutschen Verband für Physiotherapie finden Sie u.a. sehr hilfreiche Informationen zum Thema Zulassungskriterien. Diese sind u.a.:

  • Berufshaftpflichtversicherung (Ein Muss für Praxisinhaber+mobile Physiotherapeuten)
  • Prüfung der Kassenzulassung durch den GKV-Spitzenverband (Ein Muss für Praxisinhaber)
  • Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Ein Muss für Praxisinhaber+mobile Physiotherapeuten)
  • Rentenversicherung (Ein Muss für Praxisinhaber und mobile Physiotherapeuten, sofern Sie keine Angestellten beschäftigen)
  • Finanzamt (Ein Muss für Praxisinhaber und mobile Physiotherapeuten, Sie brauchen eine Steuernummer)
  • Gesundheitsamt (Ein Muss für Praxisinhaber und mobile Physiotherapeuten)
  • Physiotherapie-Verbandsmitglied (kein Muss für Praxisinhaber und mobile Physiotherapeuten, aber sehr sinnvoll – Hilfe im Bürokratiedschungel)
  • Gewerbeamt (Nein, außer Sie verkaufen zusätzlich z.B. Salben, Nahrungsergänzungsmittel, usw.)
  • GEZ (Muss für Praxisinhaber)

Text-Quelle: Deutscher Verband für Physiotherapie,  – hier erhalten Sie nähere Informationen
Link: Zulassungskriterien Physiotherapiepraxis
(Stand:28.06.18)

Link: GKV Spitzenverband – hier erhalten Sie weitere Informationen: Zulassungskriterien Krankenkassenzulassung
(Stand:28.06.18)