Physiotherapie-Rezept/Heilmittelverordnung

Hierauf musst Du bei einem Physiotherapie-Rezept/einer Heilmittelverordnung achten:

  • Die Gültigkeit eines Physiotherapie-Rezeptes (Heilmittelverordnung) beträgt 14 Tage nach Ausstellungsdatum. Zwíschen zwei Behandlungen dürfen im Regelfall ebenfalls nur maximal 14 Tage liegen.
  • Die Frequenz der Behandlung pro Woche muss ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Verordnungen ohne Ausstellungsdatum, ohne Unterschrift des Arztes oder fehlenden Angaben über den Patienten werden von der Krankenkasse nicht akzeptiert.
  • Längerfristige Verordnungen sind begründungspflichtig und müssen möglicherweise zuerst der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
  • Zwei vorrangige Heilmittel (wie z.B. Manuelle Therapie und Krankengymnastik oder Massage und Manuelle Lymphdrainage) müssen auf getrennten Rezepten verordnet werden.
  • Auf jede ärztliche Verordnung muss pro Rezept eine Zuzahlungsgebühr von 10 Euro (Rezeptgebühr) zzgl. einer 10% igen Eigenbeteiligung an den Kosten der jeweiligen Therapieform entrichtet werden. Kinder unter 18 Jahren und Patienten mit gültigem Befreiungsausweis sind von der Zuzahlungsgebühr befreit.