Erweiterte Ambulante Physiotherapie
Was versteht man darunter?
Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie, kurz EAP genannt, ist eine intensiv-physiotherapeutische Behandlungsmaßnahme.
Zu den Therapie-Bereichen der EAP gehören:
- Krankengymnastik und Massage (bei Bedarf Manuelle Lymphdrainage)
- Physikalische Therapie (Elektrotherapie, Hydro-/Balneotherapie, Wärmetherapie, Kältetherapie)
- Medizinische Trainingstherapie (Gerätetraining, Isokinetik, Ergometer, Laufband, Stepper)
Wann kann eine EAP verordnet werden?
- nach Arbeits- oder Wegeunfall
- bei chronischen, posttraumatischen und postoperativen Krankheitsbildern
Durch wen wird eine EAP verordnet?
- Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
- Durchgangsarzt
- Facharzt für Physikalische- und Rehabilitative-Medizin
Kostenträger einer EAP-Maßnahme ist?
(abhängig von der Einstufung des Traumas, Arbeitgeber und Versicherung)
- Berufsgenossenschaft
- Bundeswehr
- Private Krankenversicherung
- Privatzahler
Voraussetzungen:
Die Therapie erfolgt von besonders qualifiziertem Personal nach einem ärztlichen Behandlungsplan.
Die EAP muss in einer Therapieeinrichtung durchgeführt werden, die durch die gesetzlichen- und privaten Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften zur Durchführung von Erweiterten Ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen zugelassen sind.
Dauer einer EAP-Maßnahme:
Grundsätzlich können bis zu 4 Wochen vom Versicherungsträger bewilligt werden.
Wie der Name ambulant schon vermuten lässt, handelt es sich bei der EAP um keinen stationären Aufenthalt.
Die Therapieeinheiten finden in der Regel zwischen 3 und 5 mal pro Woche für 2-4 Stunden am Tag in speziellen Therapieeinrichtungen statt.
Ziele der EAP-Maßnahme sind:
- Funktionswiederherstellung
- schnellstmögliche Wiedereingliederung ins Erwerbsleben