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Erweiterte Ambulante Physiotherapie

Was versteht man darunter?

Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie, kurz EAP genannt, ist eine intensiv-physiotherapeutische Behandlungsmaßnahme.

Zu den Therapie-Bereichen der EAP gehören:

  • Krankengymnastik und Massage (bei Bedarf Manuelle Lymphdrainage)
  • Physikalische Therapie (Elektrotherapie, Hydro-/Balneotherapie, Wärmetherapie, Kältetherapie)
  • Medizinische Trainingstherapie (Gerätetraining, Isokinetik, Ergometer, Laufband, Stepper)

Wann kann eine EAP verordnet werden?

  • nach Arbeits- oder Wegeunfall
  • bei chronischen, posttraumatischen und postoperativen Krankheitsbildern

Durch wen wird eine EAP verordnet?

  • Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Durchgangsarzt
  • Facharzt für Physikalische- und Rehabilitative-Medizin

Kostenträger einer EAP-Maßnahme ist?

(abhängig von der Einstufung des Traumas, Arbeitgeber und Versicherung)
  • Berufsgenossenschaft
  • Bundeswehr
  • Private Krankenversicherung
  • Privatzahler

Voraussetzungen:

Die Therapie erfolgt von besonders qualifiziertem Personal nach einem ärztlichen Behandlungsplan.

Die EAP muss in einer Therapieeinrichtung durchgeführt werden, die durch die gesetzlichen- und privaten Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften zur Durchführung von Erweiterten Ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen zugelassen sind.

Dauer einer EAP-Maßnahme:

Grundsätzlich können bis zu 4 Wochen vom Versicherungsträger bewilligt werden.
Wie der Name ambulant schon vermuten lässt, handelt es sich bei der EAP um keinen stationären Aufenthalt.
Die Therapieeinheiten finden in der Regel zwischen 3 und 5 mal pro Woche für 2-4 Stunden am Tag in speziellen Therapieeinrichtungen statt.

Ziele der EAP-Maßnahme sind:

  • Funktionswiederherstellung
  • schnellstmögliche Wiedereingliederung ins Erwerbsleben